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Friday, April 22, 2022

Elektroautos und Plugin-Hybride: Hyundai garantiert Umweltprämie je nach Kaufdatum - Golem.de - Golem.de

Lange Lieferzeiten gefährden die Auszahlung der Umweltprämie. Hyundai verspricht daher eine rechtzeitige Lieferung von Elektroautos.

Hyundai verspricht eine rechtzeitige Lieferung des Ioniq 5 in diesem Jahr.
Hyundai verspricht eine rechtzeitige Lieferung des Ioniq 5 in diesem Jahr. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Der südkoreanische Autokonzern Hyundai verspricht seinen Privatkunden die volle Auszahlung der Kaufprämie für Elektroautos und Plugin-Hybride. Voraussetzung dafür sei jedoch der rechtzeitige Abschluss eines Kaufvertrages, teilte das Unternehmen am 21. April 2022 mit. Die Bestellfrist endet bei einem Ioniq 5 Ende April 2022, bei einem Tuscon Plugin-Hybrid am 31. Mai und beim Kona Elektro, Ioniq Elektro und Santa Fe Plugin-Hybrid am 30. Juni.

"Dank unserer kurzen Produktions- und Lieferwege können wir garantieren, dass Elektroautos und Plugin-Fahrzeuge, die jetzt oder bald im Rahmen unseres Versprechens gekauft werden, bis zum Jahresende an Kunden ausgeliefert sind", sagt Jürgen Keller, Geschäftsführer von Hyundai Motor Deutschland.

Hintergrund der Garantie sind Pläne der Bundesregierung, die Förderung von Elektroautos zum Jahresende zu reformieren. Ob und in welcher Höhe die Anschaffung von Elektroautos künftig gefördert werden soll, ist derzeit unklar. Das dürfte vor allem für Plugin-Hybride gelten. Wer sich jetzt ein Auto mit Elektroantrieb bestellt, dieses aber erst 2023 geliefert bekommt, könnte daher leer ausgehen.

Erst in der vergangenen Woche hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) überraschend erklärt, dass Plugin-Hybride ab 2023 gar nicht mehr gefördert werden sollen. Abgestimmt sind die Vorschläge aus dem Wirtschaftsministerium innerhalb der Koalition noch nicht, sie können sich also noch einmal ändern.

Seit Wochen gibt es Forderungen von Kraftfahrzeuggewerbe und ADAC, die Förderung beispielsweise nicht mehr an das Lieferdatum, sondern an Kauftermin zu koppeln. Der ADAC schlug vor, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrags die Fördersumme mindestens zwölf Monate lang reserviert bleiben solle. Auch dabei solle gelten, dass die Auszahlung an die Zulassung gebunden ist.

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