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Saturday, April 30, 2022

Bittere Stunde der Wahrheit für Adler-Aktionäre - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung

Für das seit Herbst 2021 unter schwerster Kritik stehende Immobilienunternehmen Adler Group ist es zum Äußersten gekommen. Der Konzern will seinen verspäteten Jahresabschluss für 2021 zwar am Samstag veröffentlichen. Doch wie das im Nebenwerteindex S-Dax notierte Unternehmen am späten Freitagabend seinen Aktionären mitgeteilt hat, wird die für die Prüfung der jährlichen Bilanzen zuständige Wirtschaftsprüfung KPMG einen Versagungsvermerk erteilen. Die Prüfer verweigern also die Bestätigung, dass die Geschäftszahlen die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zutreffend darstellen.

Schockierende Mitteilung

Für Anleger und Gläubiger ist das ein Schock. Ihnen werden zwar Zahlen präsentiert, doch fehlt eine unabhängige Bestätigung, ob sie dem Rechenwerk trauen können. Die Adler-Aktie war am Freitag mit einem Minus von mehr als 3 Prozent aus dem Handel gegangen. Nach Börsenschluss brach der Aktienkurs auf der Handelsplattform Tradegate als Reaktion auf die schockierende Kapitalmarktmitteilung des Unternehmens um mehr als ein Drittel auf unter 5 Euro ein.

ADLER GROUP S.A. NPV

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Schon am Montag hatte die Adler-Aktie an einem Handelstag 20 Prozent an Wert verloren, nachdem Anleger und Investoren sich eingehender mit dem vor einer Woche veröffentlichten Bericht über eine forensische Sonderprüfung der Adler-Bilanzen beschäftigt hatten. Das Unternehmen, das 53.900 Mietwohnungen in Städten wie Berlin und Düsseldorf verwaltet und weitere Immobilienprojekte entwickelt, hatte sich nach dem Bericht zwar von den schwersten Vorwürfen entlastet gesehen. Adlers Verwaltungsratsvorsitzender Stefan Kirsten hatte eingeräumt, dass die Sonderprüfung Schwachstellen aufgedeckt habe, Betrug und Täuschung habe es aber nicht gegeben. Doch konnten die Ergebnisse der Forensiker nicht alle Zweifel ausräumen, wie sich später an der Reaktion der Börse zeigte.

Besonders ernüchternd ist, dass es nicht die für Adler zuständigen Abschlussprüfer waren, die zuerst auf Fragezeichen in den Bilanzen aufmerksam gemacht haben. Den Stein ins Rollen gebracht hatten schwere Vorwürfe durch den britischen Börsenspekulanten Fraser Perring und dessen Unternehmen Viceroy. Der reagierte auf dem Kurznachrichtendienst Twitter auf die aktuellen Ereignisse und warf die Frage auf, ob die Wirtschaftsprüfer in dem Fall nun als Angeklagte oder Zeugen auftreten werden.

Perring hatte auch schon mit Kritik an dem im Jahr 2020 insolvent gegangenen Dax-Unternehmen Wirecard eine Nase für Ungereimtheiten in Bilanzen bewiesen. Anfang Oktober 2021 hatte er dann auch schwere Vorwürfe gegen Adler erhoben. Er beschuldigt das Unternehmen, Geschäfte zum Nachteil seiner Aktionäre eingefädelt zu haben. Auch soll das Management laut Perring Immobilienvermögen zu überhöhten Werten angesetzt und Bilanzkennzahlen manipuliert haben.

Perrings Vorwürfe hatten eine Kettenreaktion ausgelöst. So beauftragte Adler Forensiker der Wirtschaftsprüfung KPMG mit einer Sonderprüfung, um den Vorwürfen nachzugehen. KPMG ist die gleiche Prüfgesellschaft, die auch für die jährlichen Bilanzprüfungen bei Adler zuständig ist. Die später durch Adler verlängerte und ausgeweitete Sonderprüfung wiederum führte dazu, dass die Abschlussprüfer ihre jährliche Bilanzprüfung nicht abschließen konnten, wodurch sich die Präsentation der Geschäftszahlen für das Jahr 2021 verzögerte.

Zweifel an Bilanzen nicht ausgeräumt

Der Bericht über die Sonderprüfung liegt nun zwar seit einer Woche vor und auch die Geschäftszahlen sollen nun veröffentlicht werden. Doch ausgeräumt sind die Zweifel an den Bilanzen nicht. Ein Blick in den Sonderprüfungsbericht sorgt für ziemliche Ernüchterung, denn zu zahlreichen wichtigen Zweifelsfragen wollten die KPMG-Forensiker kein abschließendes Urteil abgeben. So konnten sie nicht widerlegen, dass ein Immobilienprojekt der Adler-Gruppe im Düsseldorfer Stadtteil Gerresheim zu einem überhöhten Preis verkauft worden sei. Allerdings konnten sie bestätigen, dass dieser Verkauf an eine dem Unternehmen nahestehende Person erfolgte.

Auch konnten die Sonderprüfer weder bestätigen noch widerlegen, ob für die Übernahme der Tochtergesellschaft Adler Real Estate ein überhöhter Preis gezahlt wurde. Die Prüfer begründen das damit, dass angemessene und ausreichende Nachweise fehlen. Ebenso wenig ausräumen konnte KPMG den Vorwurf, dass Adler-Aktionäre durch den Erwerb der Tochtergesellschaft Consus Real Estate übervorteilt worden sein sollen. Die Sonderprüfer verweisen darauf, dass während der Sonderuntersuchung keine angemessenen und ausreichenden Nachweise für die Ermittlung des Ankaufpreises von Consus Real Estate bereitgestellt worden seinen.

Aktionäre fragen sich nun zu Recht, warum diese Zweifelsfragen nicht schon im Rahmen der jährlichen Bilanzprüfungen aufgefallen sind. Denn die hinterfragten Transaktionen haben in schon weiter zurückliegenden Geschäftsjahren stattgefunden.

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