BGH-Urteil zu VW-Dieselskandal: Kläger haben auch bei Auto-Weiterverkauf Anspruch auf Schadensersatz - DER SPIEGEL
Ehemalige Besitzer eines vom Dieselskandal betroffenen VW haben laut Bundesgerichtshof auch nach dem Weiterverkauf des Autos Anspruch auf Schadensersatz. Wechselprämien dürfen sie zudem behalten.
Noch während des laufenden Rechtsstreits mit VW hat eine Autobesitzerin ihren Wagen verkauft. Dennoch hat die Klägerin weiter Anspruch auf Schadensersatz, entschied der Bundesgerichtshof. Ihr Schaden sei beim unwissentlichen Kauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgastechnik entstanden und durch den Weiterverkauf nicht entfallen, heißt es in dem Urteil.
Damit gilt, dass Diesel-Klägerinnen und -Kläger auch nach dem Weiterverkauf ihres Wagens Anspruch auf Schadensersatz von Volkswagen haben.
Bei der Berechnung der Schadensersatz-Summe ist demnach der erzielte Erlös zusammen mit den gefahrenen Kilometern vom ursprünglichen Kaufpreis abzuziehen. Laut VW betrifft das rund 1000 noch offene Verfahren.
Gleichzeitig entschieden die obersten Zivilrichterinnen und -richter, dass es sich nicht nachteilig für den Kläger auswirkt, wenn er eine sogenannte Wechselprämie in Anspruch genommen hat. In dem Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und dafür 6000 Euro Prämie bekommen. Dieses Geld dürfen Betroffene laut BGH behalten, es wird nicht mit dem Schadensersatz verrechnet. Die Prämie habe nichts mit dem Wert des Wagens zu tun, sondern sei eine Belohnung dafür, Auto oder Marke zu wechseln.
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