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Sunday, July 4, 2021

Sorge um Alno | Insolvenzantrag: Küchenhersteller will sich in Eigenregie sanieren - t-online.de

Der Küchenproduzent Alno hat einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt – wegen der Corona-Krise. Es ist nicht die erste Pleite der Firma.

Der Küchenhersteller Neue Alno GmbH aus Pfullendorf im südlichen Baden-Württemberg hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend mit Verweis auf eine Mitteilung des Unternehmens. Das Amtsgericht Hechingen muss das Verfahren demnach noch genehmigen.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein spezielles Insolvenzverfahren, bei dem die Geschäftsführung eines Unternehmens noch am Ruder bleibt. Das Insolvenzgericht stellt ihr lediglich einen Insolvenzverwalter zur Seite, der die Geschäftsführung kontrolliert.

Nachfolgefirma der insolventen Alno AG 

Grund für den jetzigen Antrag ist dabei die Virus-Pandemie. Ziel des Verfahrens sei es, gemeinsam mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern durch die Corona-Krise zu kommen, zitieren Medien aus einer offiziellen Mitteilung.

Das Unternehmen versucht seit Monaten einen neuen Investor zu finden. Die Neue Alno GmbH ist das Nachfolgeunternehmen der Alno AG, einem Küchenhersteller, der 2017 Insolvenz anmelden musste.

In diesem Zuge wurde der Betrieb eingestellt und ein Teil der Firma samt Grundstücken von dem Finanzinvestor Riverrock übernommen – die Neue Alno entstand 2018. Die Alno AG zählte mit einem Umsatz von zwischenzeitlich mehr als einer halben Milliarde Euro und mehr als 2.000 Mitarbeitern zu den größten Küchenherstellern weltweit. Die Neue Alno GmbH beschäftigt dagegen nur rund 230 Mitarbeiter am Stammsitz Pfullendorf.

Insolvenzverwalter verklagt Ex-Vorstände

Die Insolvenz der Alno AG wirkt indes bis heute nach. Im Sommer 2020 wurde bekannt, dass der Insolvenzverwalter der Alno AG, Martin Hörmann, gegen frühere Vorstände des Küchenbauers klagt.

Laut einem von Hörmann in Auftrag gegebenen Wirtschaftsprüfer-Gutachten war das Unternehmen schon 2013 zahlungsunfähig – und hätte Insolvenz anmelden müssen. Dies geschah jedoch erst 2017.

Der Insolvenzverwalter hatte deshalb angekündigt, auf dieser Grundlage Schadenersatzansprüche gegenüber ehemaligen Vorständen und Geschäftsführern geltend zu machen. Bis mit einem Ausgang der Klage zu rechnen ist, dürfte es noch dauern.

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