
Credit-Suisse-Büros in Manhattan: Knapp 100 Millionen Dollar an die US-Börsenaufsicht SEC
Foto: Mike Segar / REUTERSDie Credit Suisse kämpft sich langsam aus der Krise. Nachdem zuletzt ein gewaltiger Beschattungsskandal auf der Schweizer Bank gelastet hatte, soll das Institut nun wegen angeblicher Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit einer Korruptionsaffäre in Mosambik mehrere Hundert Millionen Euro Geldstrafe zahlen.
Einen entsprechenden Vergleich über Strafzahlungen von insgesamt rund 475 Millionen Dollar in den Vereinigten Staaten und Großbritannien habe das Geldhaus akzeptiert, verkündeten das US-Justizministerium und die Börsenaufsicht SEC am Dienstag in Washington. Die Credit Suisse erklärte sich zufrieden damit, einen Schlussstrich unter die Verfahren ziehen zu können.
Die Behörden werfen der Bank vor, in den Jahren 2013 bis 2016 in ein umfassendes Bestechungskomplott verwickelt gewesen zu sein. Konkret gehe es um staatlich garantierte Großkredite und Anleihen, mit denen angeblich unter anderem ein Fischereiprojekt in Mosambik finanziert werden sollte. Tatsächlich wurden mit dem Geld laut dem US-Justizministerium aber korrupte Regierungsvertreter des südostafrikanischen Staates geschmiert. Zudem sollen sich auch Investmentbanker der Credit Suisse selbst bereichert haben.
Die Strafverfolger beschuldigen den Schweizer Finanzkonzern, gegen das Antikorruptionsgesetz »Foreign Corrupt Practices Act« verstoßen zu haben, mit dem die USA Bestechungsvorwürfe auch jenseits ihrer eigenen Landesgrenzen verfolgen. Außerdem legt die US-Börsenaufsicht der Credit Suisse Irreführung von Investoren und mangelnde interne Kontrollen zur Last. Von den Strafzahlungen gehen knapp 100 Millionen Dollar an die SEC, rund 175 Millionen an das US-Justizministerium und 200 Millionen an die britische Finanzaufsicht FCA.
Mit dem Beschattungsskandal dürfte die Credit Suisse dagegen noch länger so ihre Probleme haben. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) hat bei der Bank in der Affäre um die Beschattung von ehemaligen Spitzenmanagern schwere Verletzungen des Aufsichtsrechts attestiert.
Sieben Observationen zwischen 2016 und 2019
Die Behörde machte in ihrem Abschlussbericht zu den Vorfällen des Jahres 2019 gravierende organisatorische Mängel und eine unangemessene Unternehmenskultur bei Teilen der damaligen operativen Führung des zweitgrößten Schweizer Instituts aus. Zwei Personen seien gerügt worden, gegen drei weitere habe die Finma ein sogenanntes Enforcementverfahren eingeleitet.
Vor zwei Jahren war publik geworden, dass die Bank ihren inzwischen beim Erzrivalen UBS arbeitenden Starmanager Iqbal Khan und weitere Spitzenkräfte überwachen ließ. Konzernchef Tidjane Thiam war Anfang des Jahres im Zuge der aufsehenerregenden Beschattungsaffäre zurückgetreten. Zuvor war einer seiner Spitzenbanker zur Konkurrenzbank UBS gewechselt – nach einem heftigen Streit auf einer Gartenparty.
Die Finma leitete vor einem Jahr schließlich ein Enforcementverfahren gegen die Bank ein. Mit diesem Instrument, das der Durchsetzung von Aufsichtsrecht dient, kann die Behörde von vorsorglichen Maßnahmen über Berufsverbote bis hin zu einem Bewilligungsentzug eine ganze Reihe von Sanktionen ergreifen. Der Untersuchung zufolge habe die Credit Suisse zwischen 2016 und 2019 sieben Observationen geplant und größtenteils durchgeführt.
Beschattet wurden dabei zwei Konzernleitungsmitglieder in der Schweiz und weitere Mitarbeiter und Drittpersonen im Ausland. Die Art und Weise der damaligen Beschattungen zeige erhebliche Mängel in der Corporate Governance der Bank auf, so die Behörde. Die Observationen seien geheim gehalten und teils verschleiert worden. In einem Fall sei eine Rechnung nachträglich abgeändert worden, um die Kosten zu kaschieren.
Mehrere Mitglieder der Konzernleitung seien über Beschattungen im Bild gewesen. Öffentlich und gegenüber der Finma gemachte Aussagen der Bank hätten sich später als teilweise unvollständig oder gar unzutreffend erwiesen. »Im Ergebnis verfügte die Credit Suisse damit im betroffenen Sicherheitsbereich über keine angemessene Organisation im Sinne des Schweizer Bankengesetzes«, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. »Sie bot hier im maßgeblichen Zeitraum auch keine Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit.«
Weiteres Aufsichtsverfahren
Inzwischen habe die Bank im Bereich der Sicherheit die Entscheidungs- und Überwachungsprozesse klarer geregelt. Zusätzlich veranlasste die Finma die Bank aber nun, ein neues internes Berichtswesen aufzubauen, mit dem die Geschäftsleitung den Verwaltungsrat kontinuierlich über wichtige Governance-Themen informieren solle. Zudem müssten mögliche weitere Observationen vom Konzernchef und dem Verwaltungsratspräsidenten genehmigt werden.
Die Credit Suisse bedauerte in einer Stellungnahme, dass sie anfänglich nicht alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt habe. Die Bank bekräftigte, dass sie alle ungerechtfertigten Observationen verurteile. Überwachungen seien untersagt, sofern sie nicht aus zwingenden Gründen wie einer Gefährdung der physischen Sicherheit von Mitarbeitern erforderlich seien.
Selbst wenn die Credit Suisse auch diesen Skandal abschütteln können sollte, belastet sie noch eine weitere Untersuchung der Aufsichtsbehörde Finma. Diese hat sich die Bank auch wegen des Zusammenbruchs des US-Hedgefonds Archegos Capital und der Notabwicklung von vier gemeinsam mit der inzwischen insolventen Greensill betriebenen Fonds vorgeknöpft.
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