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Friday, September 3, 2021

EuGH stellt klar: Nulltarif-Optionen von Telekom und Vodafone sind rechtswidrig - t3n – digital pioneers

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Bild: Peter Fuchs / Shutterstock)

Die Netzneutralität verpflichtet Kommunikationsanbieter, Daten im Netz gleichzubehandeln. Damit haben die Telekom und Vodafone mit ihren „Nulltarif-Optionen“ verstoßen. Das hat der EuGH am Donnerstag entschieden.

Die Netzneutralität ist ein hohes Gut. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag zweifelsfrei klargestellt. In drei Verfahren, die deutsche Gerichte vorgelegt hatten, musste das Gericht entscheiden, ob sogenannte „Nulltarif-Optionen“ mit EU-Recht vereinbar sind. Unter „Nulltarif-Optionen“ sind Vertragsgestaltungen zu verstehen, bei denen der Provider bestimmten Datenverkehr aus der Berechnung ausnimmt, also kostenfrei überlässt.

Diese drei Fälle waren zu entscheiden

Der erste zu entscheidende Fall war dem EuGH vom Verwaltungsgericht Köln übergeben worden. Geklärt werden sollte, ob das Tarif-Angebot „Vodafone Pass“ des Providers Vodafone mit EU-Recht vereinbar ist. In den Tarifen des Typs „Vodafone Pass“ können Kunden des Anbieters bestimmte Dienste von Partnerunternehmen kostenlos, respektive ohne Anrechnung auf das Inklusivdatenvolumen nutzen. Besonders problematisch war hier, dass die kostenlose Nutzung nur im Inland, nicht aber im (europäischen) Ausland gelten sollte. Das Kölner Gericht hatte vermutet, dass diese Handhabung gegen die sogenannte Roaming-Verordnung verstößt, die Providern vorschreibt, Roaming im europäischen Ausland nicht zusätzlich zu bepreisen.

Der zweite Fall, den das Oberlandesgericht Düsseldorf an die Luxemburger Richterinnen und Richter abgegeben hatte, richtete sich ebenfalls gegen Vodafone. Geklärt werden sollte, ob Vodafone seinen Mobilfunk-Kunden das sogenannte Tethering verbieten kann. Unter Tethering ist die Freigabe der Smartphone-Datenverbindung für weitere Endgeräte, etwa im Wege eines mobilen WLAN-Hotspots zu verstehen. Vodafone hatte diese Nutzung vertraglich auszuschließen versucht.

Den dritten Fall hatte die Bundesnetzagentur nach Luxemburg gebracht. Dabei handelte es sich um eine ähnliche Frage wie sie Vodafone mit dem Pass-Tarif aufgeworfen hatte. Durfte die Telekom in ihrem sogenannten Stream-On-Tarif, bei dem Kundinnen und Kunden kostenlos Audio- und Videodienste nutzen konnten, die Datenübertragungsrate reduzieren? Die Telekom hatte argumentiert, dies sei der Kompromiss, um das Feature kostenlos anbieten zu können. Die Bundesnetzagentur hatte dies untersagt.

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Über alle drei Fälle hat der EuGH am Donnerstag entschieden und dabei festgestellt: Alle bemängelten Vertragsgestaltungen verstoßen gegen die Grundsätze des freien Internets und der Netzneutralität und dürfen so nicht mehr angeboten werden. Damit müssen die abgebenden Gerichte mit ihren eigenen Urteilen diese Linie ebenfalls vertreten.

Praktische Auswirkungen überschaubar

Praktische Auswirkungen auf aktuelle Nutzerinnen und Nutzer haben die Urteile kaum, weil die Tarife in der beklagten Form nicht mehr bestehen. Die Telekom hat bei Stream-On schon vor längerer Zeit reagiert und die Bandbreitenreduzierung aufgehoben. Zudem gilt die Option auch im europäischen Ausland.

Den „Vodafone Pass“ gibt es zwar ebenfalls weiterhin. Der Anbieter hat hier aber insoweit reagiert, als die Nutzung im europäischen Ausland bis zu einem Inklusivvolumen von (in der Regel) 45 Gigabyte kostenlos ist. Das klingt zunächst unzulässig, allerdings kann sich Vodafone hierbei auf die sogenannte Fair-Use-Policy der EU berufen. Diese Regelung soll verhindern, dass in einem EU-Land gebuchte Tarife hauptsächlich in einem anderen Land genutzt werden. In Abhängigkeit vom heimischen Tarif können Provider Auslandsaufschläge ab einer bestimmten Größenordnung der Nutzung erheben oder das Inklusivvolumen unter den gleichen Voraussetzungen auf bestimmte Größenordnungen beschränken.

Beim Tethering muss Vodafone noch reagieren. Zwar ist die Nutzung in den größeren Tarifen bereits erlaubt, es gibt aber immer noch eine Reihe Tarife, in denen Kunden vertraglich nicht gestattet ist, die Internetverbindung ihres Smartphones freizugeben. Damit steht Vodafone nahezu allein im Provider-Reigen.

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