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Saturday, July 31, 2021

Urteil zu VW-Skandal: BGH verschafft Klägern mehr Zeit | tagesschau.de - tagesschau.de

Stand: 29.07.2021 17:41 Uhr

Vom VW-Dieselskandal Betroffene können sich auch nach 2018 der Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer anschließen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Von Kerstin Anabah, ARD-Rechtsredaktion

Die Musterfeststellungsklage im VW-Dieselskandal verschafft Klägern Zeit. Betroffene, die sich ihr angeschlossen haben, können auch noch nach 2018 ihre Ansprüche geltend machen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Damit stärkt er erneut Klägern den Rücken.

Kerstin Anabah
Kerstin Anabah

Auch An- und Abmeldung rechtens

Im November 2018 reichte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gemeinsam mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen VW ein. So sollten die Rechte von VW-Kunden gesammelt durchgesetzt werden. Wer sich der Klage anschließen wollte, musste sich dafür in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.

Doch bis wann? Bis Ende 2018? Oder reichte es aus, dass die Verbände die Musterfeststellungsklage rechtzeitig eingereicht haben? Heute nun stellten die Richter klar: Ausschlaggebend sei, dass die Sammelklage bis Ende 2018 erhoben wurde. Einzelne Kläger konnten sich ihr auch noch später anschließen. Darüber hinaus sei es auch legitim, sich zu einer Sammelklage an- und abzumelden, um mehr Zeit für die Vorbereitung der eigenen Klage zu haben. 

Gerichte dürfen Kenntnis nicht voraussetzen

Der VW-Abgasskandal war im September 2015 bekannt geworden. Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren. Klagen hätten also spätestens Ende 2018 erhoben werden müssen - wenn 2015 bereits klar war, dass der eigene Diesel betroffen ist. Trotz der breiten Medienberichterstattung damals dürften Gerichte dies aber nicht einfach voraussetzen, urteilte der BGH weiter.

Im konkreten Fall hatte der Kläger seine Klage erst 2019 eingereicht - also mehr als drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals. Zuvor hatte er sich zu der Musterfeststellungsklage an- und wieder abgemeldet. Der Mann fordert die Erstattung des Kaufpreises für einen Gebrauchtwagen. Nach der heutigen Entscheidung muss nun das Oberlandesgericht Naumburg erneut verhandeln. Die Richter dort hatten nicht festgestellt, dass der Kläger 2015 von dem Skandal wusste.

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